Bei aller Deregulierung benötigt es aber in den meisten Ländern dennoch eine Lizenz zum Führen von Luftfahrzeugen. Die entsprechenden Regularien sind unter nationaler Verantwortung. In Deutschland regelt die LuftPersV die Lizenzen und die notwendige Ausbildung.
Nach heutigem Stand (30.04.2018) gilt in Deutschland Folgendes:
Die Ausbildung für Luftsportgeräte nach § 1 Abs. 4 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Luftsportgeräte mit einer höchstzulässigen Leermasse von 120 Kilogramm einschließlich Gurtzeug und
Rettungsgerät) umfasst "Vorbereitungs-, Start-, Steuer-, Lande- und Flugübungen mit unterschiedlichen Höhen sowie Überlandflugübungen unter Anleitung und Aufsicht eines Fluglehrers oder mit dessen
Flugauftrag bis zur sicheren Beherrschung des Luftsportgerätes".
Soweit die gestzliche Regelung. Derzeit fordern sowohl der DULV als auch der DAeC allerdings eine umfangreichere Ausbildung - nämlich die Ausbildung entsprechend den Vorgaben für Ultraleichtflugzeuge. Bei genauerm Hinsehen ist das auch sehr sinnvoll: die Ausbildung erfolgt ja zweckmäßigerweise auf einem doppelsitzigen Luftsportgerät.
Die weiteren Bestimmungen der Verbände (dies ist nicht mehr eine Vorgabe des Gesetzgebers):
Den genauen Wortlaut findet man bei den beiden verantwortlichen Verbänden. Auch Flugschulen sind hier natürlich kompetente Ansprechpartner.