Lizenz und Ausbildung

Bei aller Deregulierung benötigt es aber in den meisten Ländern dennoch eine Lizenz zum Führen von Luftfahrzeugen. Die entsprechenden Regularien sind unter nationaler Verantwortung. In Deutschland regelt die LuftPersV die Lizenzen und die notwendige Ausbildung.

 

Nach heutigem Stand (30.04.2018) gilt in Deutschland Folgendes:

 

 

Lizenz für ein 120 kg UL

 

  • Mindestalter bei Erteilung der Erlaubnis: 17 Jahre (16 Jahre beim Beginn der Ausbildung)
  • Zuständig für die Erteilung des Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer sind die beauftragten Verbände - also entweder der DAeC oder der DULV
  • Eine einmal erteilte Erlaubnis ist unbefristet gültig.
     

 

Die Ausbildung für 120 kg UL's

 
Die Ausbildung für Luftsportgeräte nach § 1 Abs. 4 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Luftsportgeräte mit einer höchstzulässigen Leermasse von 120 Kilogramm einschließlich Gurtzeug und Rettungsgerät) umfasst "Vorbereitungs-, Start-, Steuer-, Lande- und Flugübungen mit unterschiedlichen Höhen sowie Überlandflugübungen unter Anleitung und Aufsicht eines Fluglehrers oder mit dessen Flugauftrag bis zur sicheren Beherrschung des Luftsportgerätes".

 

 

Soweit die gestzliche Regelung. Derzeit fordern sowohl der DULV als auch der DAeC allerdings eine umfangreichere Ausbildung - nämlich die Ausbildung entsprechend den Vorgaben für Ultraleichtflugzeuge. Bei genauerm Hinsehen ist das auch sehr sinnvoll: die Ausbildung erfolgt ja zweckmäßigerweise auf einem doppelsitzigen Luftsportgerät.

 

Die weiteren Bestimmungen der Verbände (dies ist nicht mehr eine Vorgabe des Gesetzgebers):

  • Theorieausbildung und -prüfung wie bei Dreiachsern > 120 kg Leermasse
  • ggf. pyrotechnische Einweisung (wegen des pyrotechnisch ausgelösten Rettungsgeräts)
  • Überlandflugeinweisung
  • Mindestens 30 Starts und Landungen im Alleinflug auf leichten Dreiachsern < 120 kg Leermasse
  • Mindestens 2 Überlandflüge als Alleinflüge

Den genauen Wortlaut findet man bei den beiden verantwortlichen Verbänden. Auch Flugschulen sind hier natürlich kompetente Ansprechpartner.

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